Erstkontakt und Terminvereinbarung
Der erste Schritt besteht in der Kontaktaufnahme mit einer psychotherapeutischen Praxis. Eine ärztliche Überweisung wird dafür nicht benötigt, jedoch kann es aufgrund hoher Nachfrage zu Wartezeiten kommen. Viele Praxen bieten eine Warteliste oder orientierende telefonische Erstgespräche an. Ziel des Erstkontakts ist es, einen Termin für eine psychotherapeutische Sprechstunde zu vereinbaren.
Psychotherapeutische Sprechstunde
Die psychotherapeutische Sprechstunde dient der ersten diagnostischen Einschätzung und der Klärung, ob eine behandlungsbedürftige psychische Störung vorliegt. Sie ist Voraussetzung für eine Therapie im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung. In der Regel umfasst sie ein bis zwei Sitzungen à 50 Minuten. PatientInnen erhalten eine erste Rückmeldung zu ihrer Situation sowie Informationen zu möglichen weiteren Schritten. In diesem Gespräch wird ebenfalls geklärt, ob Patient:innen mit dieser Form der Therapie gut versorgt ist oder ob eine andere therapeutische Richtung (z. B. Klinikaufenthalt) sinnvoller wäre.
Probatorische Sitzungen
Im Anschluss an das Erstgespräch schlägt der/die Therapeut:in eine Serie (in der Regel 4 Einzeltermine á 50 Minuten) von sogenannten probatorischen Sitzungen vor, die in der Regel von den Krankenkassen ohne größere bürokratische Hürden übernommen werden. In diesen Sitzungen wird der Therapeut weitere diagnostische Informationen sammeln, ähnlich wie ein Arzt Tests und Untersuchungen vornimmt, um eine genaue Diagnose zu stellen. Der/die Therapeut:in erfragt dabei unter anderem die Biographie des Patienten, analysiert die Art seiner Beziehungsgestaltung und untersucht, wie der Patient mit seinen Gefühlen umgeht. Diese Sitzungen helfen, die richtige Diagnose zu stellen und zu entscheiden, ob eine Psychotherapie zu einer Verbesserung führen kann. Auch für den Patienten ist es wichtig, die probatorischen Sitzungen zu nutzen, um zu prüfen, ob er sich mit der therapeutischen Methode und dem Therapeuten wohlfühlt. Die Chemie zwischen Patient:in und Therapeut:in hat einen entscheidenden Einfluss auf den Therapieerfolg.
Antragstellung und Kostenübernahme
Nach Abschluss der probatorischen Phase erfolgt die Antragstellung bei der zuständigen Krankenkasse. Je nach Therapieform kann ein bestimmtes Kontingent an Sitzungen beantragt werden. In der Regel können bei tiefenpsychologisch-fundierten Verfahren bis zu 100 Sitzungen beantragt werden, bei der Verhaltenstherapie sind es bis zu 80 Sitzungen. Bei gesetzlich Versicherten übernehmen die Kassen in der Regel die Kosten für anerkannte Therapieverfahren, sofern diese von approbierten TherapeutInnen mit Kassenzulassung durchgeführt werden. Privatversicherte sollten vor Beginn der Therapie klären, in welchem Umfang ihre Versicherung die Kosten erstattet.
Vereinbarungen zwischen Therapeut und Patient
Zu Beginn einer Therapie werden PatientInnen über ihre Diagnosen, die empfohlene Behandlungsmethode und Erfolgsaussicht aufgeklärt. Es werden weiterhin organisatorische Aspekte festgelegt, wie regelmäßige Sitzungen und eine klare Kommunikation über Absagen und Honorare. Der/die TherapeutIn wird den/die PatientIn ermutigen, während der Sitzungen alles anzusprechen, was ihm auf dem Herzen liegt. PsychotherapeutInnen unterliegen der gesetzlichen Schweigepflicht (§ 203 StGB). Alle Informationen, die im Rahmen der Therapie mitgeteilt werden, werden streng vertraulich behandelt.
Durchführung der Therapie
Nach Bewilligung durch die Krankenkasse beginnt die eigentliche Therapie. Die Sitzungen finden in der Regel wöchentlich statt und dauern jeweils 50 Minuten. Die Gesamtdauer variiert in Abhängigkeit von der Schwere und Art der psychischen Störung sowie dem gewählten Therapieverfahren. Ziel der Therapie ist es, gemeinsam mit dem/der PatientIn an den festgelegten Problembereichen zu arbeiten, Veränderungen anzustoßen und neue Bewältigungsstrategien zu entwickeln.
Abschluss der Therapie
Eine Psychotherapie endet idealerweise mit einer gemeinsam geplanten Abschlussphase. Dabei werden die erreichten Fortschritte reflektiert, Strategien zur Rückfallprophylaxe besprochen und gegebenenfalls Empfehlungen für weiterführende Maßnahmen ausgesprochen. In einigen Fällen können sogenannte „Auffrischungstermine“ in größeren zeitlichen Abständen vereinbart werden, um die Nachhaltigkeit des Therapieerfolgs zu sichern.
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