Kosten Psychotherapie Berlin

Die Übernahme der Behandlungskosten wird von Krankenkasse zu Krankenkasse und zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung unterschiedlich gehandhabt. Mit vielen Kassen haben wir Vereinbarungen geschlossen, die die Erstattung sehr erleichtert. Sprechen Sie uns diesbezüglich an. Wir beraten und unterstützen Sie gern bei den Formalitäten.

Psychotherapie-Kosten - Wann zahlt die Krankenkasse?

Für die Übernahme der Psychotherapie-Kosten durch die Krankenkasse gelten zwei wesentliche Bedingungen: (1) Der Therapeut muss eine Approbation in einem der Richtlinienverfahren aufweisen und (2) einen Kassensitz inne haben.

(1) Übernommen werden Therapien, die als Richtlinienverfahren gelten. Gemeint sind damit die analytische Psychotherapie, die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie und die Verhaltenstherapie. Diese Therapieverfahren wurden vom Gemeinsamen Bundesausschuss als wirksam erachtet. Erbracht werden kann die Leistung von Psychologischen Psychotherapeuten, die Psychologie studiert und danach eine Ausbildung zum Psychotherapeuten absolviert haben. Auch Fachärzte mit einer Weiterbildung für die Therapie psychischer Erkrankungen (ärztliche Psychotherapeuten) können die Behandlung übernehmen. Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten haben oft pädagogische Fächer studiert und danach eine Therapeutenausbildung absolviert.

(2) Die Kosten werden von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen, wenn der Therapeut eine Kassenzulassung hat. Bei allen Psychotherapeuten, die auf der Webseite der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin gelistet sind, ist dies der Fall. Um die Beantragung der Kostenübernahme kümmert sich der Therapeut dann meist selbst. Schon länger können aber Praxen mit Kassenzulassung dem Bedarf und den Anfragen der Patienten nicht mehr gerecht werden, deshalb müssen Patienten in der Regel mit Wartezeiten von einem Jahr rechnen.

Gesetzlich Versicherte
Gesetzlich Versicherte können sich aber grundsätzlich über das sogenannte Kostenerstattungsverfahren unsere Leistungen von der Kasse erstatten lassen. Wir beraten Sie und helfen Ihnen gern. BKK VBU Versicherte und BKK Bahn Versicherte benötigen lediglich einen Überweisungsschein von ihrem Hausarzt und können dann von einem Angebot der so genannten integrierten Versorgung Gebrauch machen. Im Rahmen der integrierten Versorgung bieten wir BKK VBU und BKK Bahn Versicherten auf direktem Weg innerhalb kürzester Zeit eine Möglichkeit für ein Erstgespräch und Platz für eine indizierte ambulante psychotherapeutische Behandlung. Auch mit den meisten anderen Betriebskrankenkassen (BKK) haben wir vergleichbare Vereinbarungen, so dass auch hier innerhalb kürzester Zeit eine Psychotherapie beginnen kann.

Privatversicherte
Privatversicherten steht je nach Umfang des privaten Versicherungsschutzes eine unterschiedliche Anzahl von Therapiestunden zu. Wenn eine entsprechende Indikation gegeben ist, ist die Erstattung der Kosten in der Regel unproblematisch.

Selbstzahler
Selbstzahler können direkt mit der Therapie beginnen. Hierbei wird nach der Gebührenordnung für Ärztinnen und Ärzt (GOÄ) abgerechnet.

Psychotherapie Krankenkassen - Wenn Sie keinen Therapeuten mit Kassenzulassung finden

Manche Therapeuten haben eine Ausbildung in einem der Richtlinienverfahren und dürfen sich daher als Psychotherapeut bezeichnen, haben aber keinen Kassensitz, da die Zahl der zugelassen Therapeuten in einer Region begrenzt ist. Wenn Sie nachweisen können, dass Sie ca. 5 zugelassene Therapeuten in Ihrer Region kontaktiert haben und innerhalb eines halben Jahres keinen Termin bei diesen erhalten konnten, dann können Sie sich auch an einen Therapeuten wenden, der zwar in einem Richtlinienverfahren approbiert ist, aber keinen Kassensitz hat. Vor der Therapie muss die Kostenübernahme durch die Krankenkasse hier aber extra durch den Patienten beantragt werden.

Viele Hausärzte sind zudem für die psychosomatische Grundversorgung qualifiziert und bieten Gespräche an. Ebenso können Sie sich an psychotherapeutische Ambulanzen von Hochschulen oder Krankenhäusern wenden. Hier können Sie direkt anrufen und einen Termin ausmachen; eine Überweisung ist notwendig. Dabei fallen keine Psychotherapie-Kosten für Sie an.

Darüber hinaus bieten auch Heilpraktiker oder Heilpraktiker für Psychotherapie Leistungen an, meist alternative Behandlungsverfahren aus dem Spektrum der psychologischen Beratung (z.B. Familienaufstellung, Coaching, systemische Therapie, Gesprächstherapie). Krankenkassen erstatten die Kosten hierfür aber in der Regel nicht. Je nach Vertrag ist aber die Kostenübernahme durch private Krankenkassen oder Zusatzversicherungen möglich. Übernimmt die Krankenkasse die Leistungen von Therapeuten ohne Kassensitz oder Heilpraktikern nicht, besteht die Möglichkeit, die Therapie als Selbstzahler in Anspruch zu nehmen.

Wie nehme ich als potentieller Patient erstmalig Kontakt zum Psychotherapeuten auf?

1. Wer Hilfe bei psychischen Problemen und seelisch belastenden Situationen sucht, dem stehen verschiedene Ansprechpartner zur Verfügung. Für viele ist der Hausarzt ein erster Anlaufpunkt. Dieser kann Ihnen eine Überweisung zum Psychotherapeuten ausstellen und Ihnen oftmals den regional am nächsten gelegenen Psychotherapeuten empfehlen. Pflicht ist der Besucht beim Hausarzt aber nicht und auch eine Überweisung zum Therapeuten wird nicht zwingend benötigt. Alternativ können Sie sich direkt an einen Psychotherapeuten wenden.

2. Wenn Sie keinen spezifischen Therapeuten suchen, sondern erst einmal nur einen Termin wünschen, dann können Sie mit dem Wunsch nach einer Psychotherapie an die Krankenkassen herantreten. Viele Krankenkassen bieten eine Hotline zur Vermittlung von Arztterminen an, die auch bei der Psychotherapeuten-Suche weiterhilft. Dazu kontaktieren Sie Ihre Krankenkasse und fragen nach dem Facharzt-Terminservice; benennen, dass Sie einen Psychotherapeuten suchen und werden dann zurückgerufen, sobald ein Termin für Sie vereinbart werden konnte. Auch die Terminvermittlung der Kassenärztlichen Vereinigung bietet einen solchen Terminservice an.

3. Praxisadressen können Sie über die Website der Kassenärztlichen Vereinigung oder der Psychotherapeutenkammer finden. Jedes Bundesland hat eine Psychotherapeutenkammer bzw. die neuen Bundesländer werden durch eine gemeinsame Kammer verwaltet. Meist ist die Psychotherapeutensuche in der Rubrik "Patienten" zu finden. Sie können dann direkt bei der Praxis anrufen. Die jeweiligen Sprechzeiten sind entweder auf der Webseite der Praxis zu finden oder werden Ihnen durch den Anrufbeantworter angesagt.

4. Mit dem Psychotherapeuten können Sie einen Termin für eine Sprechstunden vereinbaren. Diese stellt eine Art Vorgespräch dar, bei dem geklärt wird, welche Behandlung für Sie geeignet ist und ob die Therapie in der jeweiligen Praxis erfolgen kann. Zu diesem Gespräch bringen Sie Ihre Krankenkassenkarte mit. Bis zu sechs solcher Sprechstunden von jeweils 25 min Dauer kann ein Psychotherapeut mit jedem Patienten vereinbaren.

5. Entweder kann nachfolgend eine Therapie in dieser Praxis durchgeführt werden oder der Psychotherapeut hat momentan keine regulären Therapieplätze frei und empfiehlt Ihnen, eine andere Praxis aufzusuchen. In manchen Fällen schlägt der Psychotherapeut auch vor, eine stationäre (Klinik) oder teil-stationäre (Tagesklinik) Behandlung in Anspruch zu nehmen und stellt einen entsprechenden Einweisungsschein aus.

Psychotherapie Krankenkassen - Was ist eine Akutbehandlung?

Befinden Sie sich in einer Krise, dann können Therapeuten Ihnen mit einer Akutbehandlung schnell helfen. Hierbei erhalten Sie nach der psychotherapeutischen Sprechstunde rasch weitere Termine. Eine Akutbehandlung beinhaltet 24 Gesprächseinheiten mit jeweils 25 Minuten. Diese Sitzungen können auch kombiniert werden (z. B. 12 mal 50 min). Diese Behandlung muss nicht bei der Krankenkasse beantragt werden. Nötig ist die Akutbehandlung, wenn ansonsten eine schwere psychische Erkrankung droht oder wenn andernfalls eine Krankenhauseinweisung erforderlich ist. Der Psychotherapeut stellt Ihnen in der Sprechstunde eine schriftliche Empfehlung für die Akutbehandlung aus. Diese benötigen Sie, wenn der Therapeut Sie aufgrund fehlender Kapazitäten nicht selbst behandeln kann, sondern Sie zu einem anderen Psychotherapeuten gehen müssen.