Gesetzliche Versicherte (GKV) Kostenübernahme der Psychotherapie bei SANMELIO

Wenn Sie gesetzlich versichert sind müssen Sie zu einem kassenärztlichen Psychotherapeuten und das kann dauern. Wartezeiten von über einem halben Jahr sind keine Seltenheit. Ausnahmen sind die gesetzlichen Krankenkassen mit denen SANMELIO eine Vertragsvereinbarung geschlossen hat bzw. bei denen eine Psychotherapie bei einem Psychotherapeuten ohne Kassenzulassung genehmigt wird. Das sind:

Gesetzlich Versicherten bleibt nur das Kostenerstattungsverfahren

Wenn Sie gesetzlich versichert sind (GKV), dringend eine psychotherapeutische Behandlung benötigen und bei keinem Psychotherapeuten mit Kassenzulassung in einer angemessenen Zeit eine Therapie beginnen können, dann kann über ein Kostenerstattungsverfahren ein Psychotherapeut ohne Kassenzulassung in Anspruch genommen werden.
Allerdings ist das Kostenerstattungsverfahren mit vielen Hindernissen verbunden und ob die Kosten dann letztendlich übernommen werden, dafür gibt es keine Garantie. Sie müssen viele Nachweise erbringen, zum Beispiel, dass mehrere Kassentherapeuten zeitnah keine Kapazität haben sowie eine Dringlichkeitsbescheinigung von einem Arzt einreichen.
Dadurch, dass die kassenzugelassenen Psychotherapeuten jetzt eine offene Sprechstunde anbieten müssen und eine Akutbehandlung durchführen können, die eine Wartezeit verkürzt, werden Anträge auf Kostenerstattung für Therapien bei Psychotherapeuten ohne Kassenzulassen häufiger abgelehnt.
Natürlich können Sie sich den Therapeuten bei einer kassenzugelassenen Akutbehandlung nicht aussuchen, hier ist man froh überhaupt einen Platz für eine Therapie anbieten zu können.