Kostenübernahme Psychotherapie bei privat versicherten Personen (PKV)

Psychotherapie ist in der Regel eine Leistung der Privaten Krankenversicherungen, die Kosten werden übernommen. Sie können direkt einen Termin für ein Erstgespräch vereinbaren. Bitte erkundigen Sie sich zur Sicherheit vorher bei Ihrer privaten Krankenkasse, ob ihre private Krankenkasse die Kosten der psychotherapeutischen Behandlung übernimmt. Oftmals werden die Kosten nur für eine bestimme Anzahl von Sitzungen übernommen.

Für den privaten Versicherer ist es entscheidend, dass eine psychische Störung mit „Krankheitswert“ vorliegt. Dazu wird nach den ersten probatorischen Sitzungen ein Bericht für einen Gutachter erstellt. Dieser unabhängige und schweigepflichtige Gutachter entscheidet dann, ob eine psychische Störung vorliegt und die private Krankenkasse die Kosten der psychotherapeutischen Behandlung übernimmt.

Fragen an ihren privaten Versicherer hinsichtlich Kostenübernahme der Psychotherapie

Wenn Sie ganz sicher gehen wollen, welche Leistungen ihre private Krankenkasse übernimmt und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, sollten Sie im Vorfeld folgende Punkte mit ihrer privaten Krankenkasse klären:

  • Ist die Psychotherapie bei einem approbierten psychologischen Psychotherapeuten ohne gesetzliche Kassenzulassung im Leistungsumfang Ihres Vertrages enthalten?
  • Werden probatorische Sitzungen erstattet?
  • Gibt es Einschränkungen bei der Erstattung?
  • Ist ein Bericht an einen Gutachter notwendig und übernimmt ihr Versicherer die Kosten dafür?

Antrag über Psychotherapie an ihre private Krankenkasse

Bei allen privaten Krankenkassen müssen sie einen Antrag auf Psychotherapie stellen. Welche Angaben Sie in dem Antrag machen müssen ist unterschiedlich, häufig werden Angaben zu Sitzungsanzahl, Kosten und Qualifikation des Psychotherapeuten benötigt. In der Regel werden danach die Kosten übernommen. Wenn Sie eine direkte Abrechnung wünschen, stellen Sie uns einfach eine Abtretungserklärung aus, dann kümmern wir uns um die Abrechnung Kosten ihrer Psychotherapie.

Beihilfeberechtigte in der Psychotherapie

Sind Sie Beihilfeberechtigt, dann werden immer 5 probatorische Sitzungen von der Beihilfe übernommen. Zusätzlich auch die Kosten für die Erstellung der Anamnese und die Kosten für den Bericht an den Gutachter. Der Bericht an den Gutachter ist für die Beihilfe zwingend notwendig. Beihilfeberechtigte Patienten können also direkt einen Termin vereinbaren, eine Nachfrage an die Beihilfe ist an dieser Stelle nicht erforderlich.